Berlin: Microtargeting von vier Parteien war rechtswidrig
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat Verwarnungen gegen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ausgesprochen. Die Parteien sollen im Bundestagswahlkampf 2021 politisches Microtargeting eingesetzt und damit gegen Datenschutzrecht verstoßen haben. Das Verfahren gegen die AfD ist noch nicht abgeschlossen.
Anlass waren Beschwerden der europäischen Datenschutzorganisation Noyb. Die Bescheide sind nach Angaben der Behörde noch nicht rechtskräftig.
Verstoß gegen die DSGVO
Beim Microtargeting erstellen Plattformen Nutzerprofile aus Tracking-Daten zu Interessen und Verhalten. Diese Profile nutzten die Parteien, um über Facebook gezielte Wahlwerbung an bestimmte Personengruppen auszuspielen.
Nach Einschätzung der Behörde wurden dabei besonders geschützte personenbezogene Daten verarbeitet, nämlich Daten zur mutmaßlichen politischen Meinung – ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen. Zusätzlich rügte die Aufsicht die fehlende Transparenz bei den Parteien und beim Plattformbetreiber Meta: Nutzerinnen und Nutzer seien nicht hinreichend über die Datenverarbeitung informiert worden.
Grundlage: ZDF Magazin Royale und Noyb
Ausgangspunkt waren Recherchen des ZDF Magazin Royale aus dem Jahr 2021. Moderator Jan Böhmermann hatte Zuschauerinnen und Zuschauer aufgerufen, eine Browser-Erweiterung zu installieren, mit der sich gezielte Wahlwerbung dokumentieren ließ.
Auf dieser Basis sammelte Noyb konkrete Fälle und reichte im März 2023 Beschwerden in Berlin ein. „Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar“, sagte Datenschutzjurist Felix Mikolasch. Die Entscheidungen sorgten für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Parteien.
Noyb-Chef Max Schrems bedauerte, dass die Behörde kein Verbot des Microtargetings erlassen hat. Er hofft auf zügige Durchsetzungsmaßnahmen, sollten Parteien die Praxis fortsetzen.
Bedeutung für kommende Wahlkämpfe
Die Verfahren wurden nach der früheren Rechtslage beurteilt. Seit Oktober 2025 gilt zusätzlich die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Im Fall der AfD läuft das Verfahren weiter. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im März 2026, dass die Partei der Behörde die geforderten Auskünfte erteilen muss. Dagegen legte die AfD Rechtsmittel ein, der Fall liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
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