Geheimdienstreform: Streit um Werbedaten für BND und Verfassungsschutz
Der Bundestag berät derzeit über die Reform des Nachrichtendienstrechts. BND und Bundesverfassungsschutz sollen deutlich mehr Befugnisse erhalten, das Paket soll noch bis Ende des Jahres beschlossen werden. Ein Punkt fehlt im Entwurf der Bundesregierung jedoch vollständig: der Umgang mit kommerziellen Werbedaten.
Was ADINT bedeutet
Standortdaten aus Smartphone-Apps werden in großem Stil gehandelt, offiziell für Werbezwecke. Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit mehr als zwei Jahren, dass solche Datensätze Bewegungsprofile ermöglichen und damit auch Mitarbeitende von Sicherheitsbehörden identifizierbar machen. Der Fachbegriff lautet Advertising-based Intelligence, kurz ADINT.
Mindestens ein deutsches Landeskriminalamt hat solche Werbedaten bereits genutzt. Aus den USA, Ungarn und Österreich ist der Einsatz durch Sicherheitsbehörden bekannt.
Kritik aus Opposition und Datenschutz
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger fordert, dass Polizei und Geheimdienste niemals illegal entstandene Datenbestände nutzen dürfen. Sie hält allenfalls einen subsidiären Zugriff für vertretbar, also wenn eine Person sonst nicht aufgefunden werden kann. Besonders sensible Daten müssten vollständig ausgeschlossen bleiben.
Konstantin von Notz von den Grünen verlangt glasklare Rechtsgrundlagen statt pauschaler Generalklauseln. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht wegen des hohen Eingriffsgewichts erhöhte Anforderungen an Zweckbindung, Dokumentation und Kontrollmechanismen. Der Jurist Peter Schantz weist darauf hin, dass die Daten käuflich, aber nicht frei abrufbar sind.
Bundesregierung sieht keinen Regelungsbedarf
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nicht uneingeschränkt. Die Kenntnisnahme öffentlich zugänglicher Informationen sei für sich genommen kein Eingriff. Nur die systematische Verwendung personenbezogener Daten brauche eine Rechtsgrundlage, die auch in allgemeinen Datenerhebungsbefugnissen liegen könne.
Union und SPD beantworteten Anfragen zu dem Thema nicht. Andere Länder kontrollieren den Datenzukauf strenger: Großbritannien verlangt ein Genehmigungsverfahren, die Niederlande und Norwegen dokumentieren entsprechende Käufe in öffentlichen Berichten ihrer Kontrollgremien.
Quellen
Deutscher Bundestag: Beratungen zur Nachrichtendienstreform, abgerufen 24.10.2026
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