Bundestag stärkt Cybersicherheit: CRA-Durchführungsgesetz verabschiedet
Mit der Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zum Cyber Resilience Act (CRA) durch den Deutschen Bundestag wird ein weiterer Schritt für mehr Cybersicherheit in Deutschland und Europa vollzogen. Das BSI begrüßt den Beschluss und übernimmt neue Aufgaben.
Erweiterung des CE-Kennzeichens
Ab Dezember 2027 wird das bekannte CE-Kennzeichen um den Aspekt Cybersicherheit erweitert und auf Produkte mit digitalen Elementen angewendet. Von der smarten Kaffeemaschine über Mobile Apps bis hin zum Sicherheitschip – Cybersicherheit muss über den gesamten Lebenszyklus bereits von Entwicklung an verbindlich berücksichtigt werden.
Neue Aufgaben für das BSI
Das BSI wird als zuständige Behörde benannt und übernimmt vier zentrale Rollen: Als marktüberwachende Behörde kann das BSI stichprobenartig IT-Produkte auf Cybersicherheit überprüfen, Nachbesserungen einfordern und bei Verstößen Sanktionen verhängen. Als notifizierende Behörde bestätigt es die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen. Als zuständiges CSIRT koordiniert das BSI bereits seit September 2026 die CRA-Meldungen für Deutschland. Zudem nimmt es als Beschwerdestelle Hinweise auf Nichteinhaltung des CRA entgegen.
Unterstützung für KMU
Betroffene Wirtschaftsakteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, werden seitens des BSI bei der Erfüllung der CRA-Anforderungen unterstützt. Der Cyber Resilience Act stärkt den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie digitalen Infrastruktionen substantiell und leistet einen zentralen Beitrag für die Cybersicherheit im EU-Binnenmarkt.
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