Seit dem 3. September 2026 ist in Brandenburg eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz des KI-Assistenten „LLMoin“ regelt – und zwar ausdrücklich auch für die kommunale Ebene. Für Städte, Gemeinden und Ämter im Land ist das der bislang konkreteste Berührungspunkt mit Künstlicher Intelligenz im Verwaltungsalltag. Grund genug, den Stand einzuordnen.
Was ist LLMoin?
LLMoin ist ein KI-Werkzeug für die öffentliche Verwaltung, das bei der Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Texten und Dokumenten unterstützt. Der Funktionsumfang, wie ihn das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) beschreibt:
- automatisierte Textgenerierung und schnelle Zusammenfassungen,
- gezielte Recherche,
- Erstellung von Vorlagen.
Der Anspruch ist nüchtern und richtig gesetzt: Arbeitsprozesse beschleunigen, Fehlerquellen minimieren, Freiräume für komplexere Aufgaben schaffen. Kein Selbstzweck, sondern Entlastung bei Routinetexten.
Land und Kommunen an einem Tisch
Bemerkenswert ist nicht nur das Werkzeug, sondern der Rahmen. Das MdJD hat die Verwaltungsvorschrift gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) erlassen. Damit gilt ein einheitlicher Grundsatz für Landes- und kommunale Ebene – statt der üblichen Insellösungen je Behörde.
Zur Einführung gehört mehr als ein Login. In allen Behörden wurden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet und über Vorab-Zugänge geschult. Auffällig klar ist auch die Zuständigkeitsfrage formuliert: Trotz umfassender Unterstützung bleibt die Verantwortung für inhaltliche Entscheidungen und die Qualitätssicherung bei den Mitarbeitenden. KI unterstützt die Verwaltung, sie ersetzt sie nicht.
Was die Kommunen bisher machen
Die Kommunalumfrage Smart City / Smart Region 2026 des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zeigt den Ausgangspunkt. Anfang 2026 beteiligten sich 51 Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise. Die wichtigsten Ergebnisse:
- Rund 90 Prozent der Kommunen beschäftigen sich zumindest teilweise aktiv mit Digitalisierung – auch kleinere Kommunen deutlich stärker als 2019.
- Verbreitet sind vor allem Anwendungen mit unmittelbar erkennbarem Nutzen: Online-Terminvergabe, Mängelmelder, Geodatenportale, elektronische Rechnungen, Schulausstattung, Social Media.
- Mehr als die Hälfte verfügt inzwischen über Digitalisierungs- oder Smart-City-Beauftragte – aber mit sehr unterschiedlicher Anbindung (Verwaltungsspitze, IT, Organisation, Wirtschaftsförderung).
- Beim Thema KI stehen viele noch am Anfang, bei großem Interesse. Geplant sind Chatbots, interne Assistenzsysteme und datenbasierte Anwendungen für Monitoring und Vorsorge.
Drei Voraussetzungen, die vor der Technik kommen
Die Umfrage benennt drei Handlungsbedarfe, die sich direkt auf KI-Vorhaben übertragen lassen:
- Handlungsfähigkeit sichern. Eine Anwendung nützt dauerhaft nur, wenn Personal, Zeit und Budget für Betrieb und Weiterentwicklung da sind. Ein Tool einzuführen ist der leichte Teil.
- Orientierung erleichtern. Gebraucht werden verständliches Wissen, rechtliche Sicherheit und Praxisbeispiele mit Aufwand, Kosten und Voraussetzungen – nicht noch mehr Produktdemos.
- Zusammenarbeit stärken. Nicht jede Kommune muss dieselben Fragen allein lösen. Austausch und Nachnutzung bestehender Lösungen sparen Zeit und Geld.
Was das für Kommunen konkret heißt
Wer in einer Brandenburger Kommune sitzt und LLMoin einführen will, sollte vier Dinge vorab klären:
- Zuständigkeit: Wer ist Ansprechperson, wer entscheidet, wer schult? Ohne diese Rolle versandet die Einführung.
- Regeln: Welche Texte dürfen in das Tool, welche ausdrücklich nicht? Die Verwaltungsvorschrift gibt den Rahmen, die örtliche Konkretisierung fehlt meist noch.
- Qualitätssicherung: Wer prüft KI-Ergebnisse, bevor sie das Haus verlassen? Vier Augen bleiben Pflicht.
- Anbindung: Passt das Werkzeug in die bestehende Fachverfahrenslandschaft – von der Haushaltssoftware bis zur E-Akte – oder entsteht die nächste Insellösung?
Einordnung
LLMoin ist kein Großprojekt, sondern ein Werkzeug. Interessant ist es, weil es gleichzeitig auf Landes- und kommunaler Ebene ansetzt und mit einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift unterlegt ist. Das adressiert genau das Problem, das die Kommunalumfrage beschreibt: viele gute Einzelmaßnahmen, aber zu wenig dauerhafte Struktur.
Parallel läuft mit IMPULS – Programm für eine zukunftsfähige Landesverwaltung, das das Kabinett am 25. August 2026 beschlossen hat, eine größere Reformbaustelle. Koordiniert wird sie vom MIK und vom Finanzministerium. Beide Vorhaben zusammengenommen zeigen: Brandenburg bewegt sich beim Thema Verwaltungsdigitalisierung gerade von Einzelprojekten zu Strukturen.
Für Kommunen ist die Botschaft damit klar: Die Technik ist verfügbar, der Rahmen ist gesetzt. Der nächste Schritt ist organisatorisch, nicht technisch.
Quellen
- Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MdJD): „LLMoin Einführung“, Pressemitteilung vom 16.09.2026 (Ident-Nr. 51/2026)
- DigitalAgentur Brandenburg: „Digitalisierung in Brandenburgs Kommunen: Was jetzt zählt“ – Ergebnisse der Kommunalumfrage Smart City / Smart Region 2026 des MIL
- Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK): „Effiziente Verwaltung: Kabinett beschließt Programm IMPULS“, 25.08.2026
Hinweis: Der Beitrag fasst öffentlich zugängliche Quellen zum Stand 27.09.2026 zusammen. Angaben zu Fristen und Zuständigkeiten bitte im Zweifel an der Primärquelle prüfen.

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