Der digitale Personalausweis kommt – und ältere Menschen müssen weniger

Die Brieftasche soll digital werden: Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage für den digitalen Personalausweis auf dem Smartphone geschaffen. Geplanter Start für die App „d-you“ ist der 2. Januar 2027. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz zwei bürokratische Hürden abgebaut, die Meldeämter und Bürger seit Jahren belasten.

Was sich am 2. Januar 2027 ändert

Künftig kann der Personalausweis in der App „d-you“ auf dem Smartphone hinterlegt werden. Die Nutzung ist freiwillig. Schritt für Schritt sollen weitere Dokumente wie der Führerschein hinzukommen. Mit dem digitalen Ausweis soll es einfacher werden, sich online gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern auszuweisen. Perspektivisch soll die App allein ausreichen – die Plastikkarte könnte dann zu Hause bleiben.

Deutschland setzt damit eine EU-Verordnung um, die vorsieht, dass jedes Mitgliedsland eine Anwendung für digitale Ausweise bereitstellen muss. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zugestimmt; der Bundesrat muss noch zustimmen.

Ältere Menschen müssen ihren Ausweis künftig nicht mehr erneuern

Eine der praktischsten Änderungen betrifft Menschen ab 70 Jahren. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, muss den Ausweis künftig nicht mehr routinemäßig verlängern. Selbst wenn die Karte abläuft, bleibt sie weiterhin gültig.

Die Idee: Durch die Regelung fallen anstrengende Behördengänge für ältere Menschen weg. Laut Gesetzentwurf könnte ein großer Teil der jährlichen Neubeantragungen entfallen – geschätzt werden etwa 285.000 Anträge pro Jahr. Auch die Ämter werden entlastet, weniger Ausweise müssen produziert und versendet werden.

Wohnort im Reisepass: kein Ummelden mehr nötig

Eine zweite Entlastung betrifft den Reisepass. Hat sich der im Dokument vermerkte Wohnort geändert, muss dieser künftig nicht mehr geändert werden. Nach einem Umzug kann der alte Wohnort im Ausweis bleiben. Laut Gesetzentwurf könnten rund 1,2 Millionen Ummeldungen auf den Ämtern pro Jahr wegfallen.

Was für die Praxis in Meldeämtern gilt

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Melde- und Standesämtern ergeben sich zwei konkrete Auswirkungen:

  • Weniger Ausweis-Verlängerungen: Die Zahl der Anträge auf Verlängerung von Personalausweisen sinkt spürbar. Die Abläufe im Ausweisdienst werden vereinfacht.
  • Weniger Ummeldungen: Beim Reisepass entfällt die Pflicht zum Wohnort-Update. Das entlastet die Bearbeitungskapazitäten und reduziert die Anzahl anfallender Druckaufträge.

Wichtig für die Praxis: Die Online-Funktion des Ausweises (eID) ist nicht mehr funktionsfähig, sobald das Dokument abgelaufen ist. Das gilt auch für die neue Regelung für Ältere – die Karte ist zwar formal gültig, aber die elektronische Funktion erlischt mit dem Ablaufdatum. Für Reisen innerhalb der EU ist es trotzdem empfehlenswert, einen gültigen Ausweis dabei zu haben. Die neue Regelung ist vor allem für den alltäglichen Gebrauch gedacht – etwa bei Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal.

Ausblick

Die Einführung der App „d-you“ markiert den Auftakt zu einer breiteren Digitalisierung von Identitätsdokumenten. Nach dem Start am 2. Januar 2027 soll schrittweise das gesamte Dokumenten-Portfolio auf dem Smartphone verfügbar sein. Für Melde- und Standesämter ist dies ein weiterer Schritt in Richtung papierlose Verwaltung – und eine Chance, sich auf die bearbeitungsintensiveren Aufgaben zu konzentrieren.

Quellen

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Beitrag zur Reihe Meldewesen & Personaldokumente. Veröffentlicht am 18.10.2026.

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