Bundeskabinett beschließt Altersgrenze: Soziale Netzwerke für Kinder unter 13 sollen verboten werden

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte zum Schutz von Kindern in der digitalen Welt beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke künftig grundsätzlich nicht mehr nutzen dürfen. Ausnahmen sollen nur für Angebote gelten, die nachweislich als kindgerecht eingestuft sind.

Zwölf Initiativen, noch keine Gesetze

Mit dem Beschluss legte die Bundesregierung zwölf Initiativen und Richtungen für künftige Maßnahmen fest. Es handelt sich zunächst um Grundsätze; Zeitplan und genaues Inkrafttreten sind offen. Die Pläne basieren auf dem Bericht einer unabhängigen Expertenkommission, die im September 56 Empfehlungen vorgelegt hatte. Die Federführung liegt bei Familienministerin Karin Prien.

Das Verbot soll Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat erfassen. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen, darunter Instrumente zur Elternaufsicht und Grenzen der Nutzungszeit.

Technische Vorgaben für Plattformen

Plattformanbieter werden zu Anpassungen nach dem Prinzip der integrierten Sicherheit verpflichtet: Standardmäßig sollen Dienste kein Endlos-Scrollen, kein Autoplay und keine algorithmischen Empfehlungen für Minderjährige ausspielen. Zur technischen Durchsetzung der Altersgrenzen soll ab 2027 die europäische Brieftasche für digitale Identitäten (EUDI Wallet, Bezeichnung „d-you“) einen datensparsamen und freiwilligen Altersnachweis ermöglichen.

Zudem plant die Bundesregierung eine Kinder-Online-Wache, die bislang nicht eingerichtet ist, sowie eine Informationskampagne für Eltern von Vorschulkindern bis Ende 2026. Im Bildungsbereich ist das Programm „KI-Seepferdchen“ für Grundschüler vorgesehen.

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