Informationsfreiheitsgesetz: Gericht bestätigt fehlende Belege für Regierungsreform

Die geplante massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Bundesregierung steht vor einer Legitimationskrise. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 2. Oktober (Az.: VG 27 L 256/26) bestätigt, dass das Bundesinnenministerium keine Belege für die angeblich notwendigen Verschärfungen vorlegen kann.

Reform soll Auskunftsrechte beschneiden

CDU/CSU und SPD wollen mit der von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorangetriebenen Reform die Möglichkeiten einschränken, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Künftig sollen nur noch natürliche Personen Auskunftsrechte haben. Recherchen hatten bereits im Juli gezeigt, dass weder Sicherheitsbedrohungen noch behördliche Überlastung durch konkrete Fälle belegt werden konnten.

FragDenStaat erzwingt Offenlegung

Arne Semsrott von FragDenStaat fragte im Namen der Open Knowledge Foundation bei sämtlichen Ministerien nach den Belegen für die Novelle. Als das BMI jede echte Auskunft verweigerte, zog FragDenStaat vor das Verwaltungsgericht. Erst unter dem Druck des Eilverfahrens räumte das Ministerium amtlich ein, dass kein einziger Beleg für die behaupteten Gefahren existiert.

Kosten trägt die Bundesrepublik

Das Gericht legte die Verfahrenskosten der Bundesrepublik auf. Durch das späte Einlenken habe sich das BMI in die Rolle des Unterlegenen begeben. Kritiker sehen in der Reform den Versuch, transparente Kontrolle behördlichen Handelns zu erschweren. Ein Gesprächsangebot von FragDenStaat lehnte das Ministerium ab.

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