Köln. Das Landesarbeitsgericht Köln hat den Treasury-Leiter eines Unternehmens nach einem CEO-Fraud zu Schadensersatz verurteilt und seine fristlose Kündigung bestätigt (Az. 8 SLa 603/25).
Was geschah?
Die Täter hatten die Rufnummer seines Vorgesetzten gefälscht und ihn per Messenger auf dem privaten Handy zu knapp 60 Auslandsüberweisungen über mehr als 50 Millionen Euro bewegt. Der Mitarbeiter hatte dabei interne Vorgaben missachtet.
Warum volle Haftung?
Das LAG versagte die Erleichterung, weil der Beschäftigte in eine D&O-Versicherung einbezogen war.
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Das Urteil kann auch CISOs, IT-Leiter treffen. Die Revision wurde zugelassen (Az. 8 AZR 164/26).
Quellen
- LAG Köln: Urteil vom 09.10.2026, Az. 8 SLa 603/25
- heise online: Bericht vom 09.10.2026
- BAG: bagr.de (Revision)
Beitrag zur Reihe IT-Sicherheit / Recht. Veröffentlicht am 12.10.2026.
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