Illustration: Tausende Lehrer-Laptops angeschafft, nie genutzt

Der Bund der Steuerzahler hat am 1. Oktober 2026 sein Schwarzbuch 2026/27 vorgelegt – 100 Fälle, in denen Bund, Länder und Kommunen Steuergeld nach Ansicht des Verbands verschwendet haben. Ein Fall sticht für Schulträger und kommunale IT besonders heraus: Tausende Laptops und Tablets für Lehrkräfte, die angeschafft, aber nie eingeschaltet wurden.

Worum es im Schwarzbuch geht

Das Schwarzbuch erscheint seit über 50 Jahren und dokumentiert jedes Jahr Fälle aus ganz Deutschland. Die Bewertungen sind subjektiv, es handelt sich nicht um amtliche Prüfungen – der Wert liegt weniger im Einzelfall als im Muster, das sichtbar wird.

Das Kernproblem benennt der Verband klar: Förderprogramme laufen aus unterschiedlichen Töpfen, mit unterschiedlichen Richtlinien und ohne jede Abstimmung. Das erzeugt Fehlanreize – Kommunen greifen zu Projekten, die sie ohne Zuschuss nie beschlossen hätten. Der Bund der Steuerzahler nennt das „vergiftete Geschenke“: Was auf den ersten Blick wie ein Geschenk wirkt, wird langfristig zur Kostenfalle, weil Betrieb, Wartung und Support bei den ohnehin knappen kommunalen Kassen hängen bleiben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Länder und Kommunen. Für diesen Topf gilt laut Verband kein Zusätzlichkeitskriterium – Länder könnten das Geld damit faktisch als „Verschiebebahnhof“ nutzen, statt echte Zusatzinvestitionen zu stemmen.

Die Beispiele in der aktuellen Ausgabe sind entsprechend breit gestreut: In Niedersachsen flossen laut Berichten rund 800 Millionen Euro in Schüler-Tablets, im Saarland 113 Millionen Euro in Schwimmbadsanierungen, in Berlin fast eine Milliarde Euro für rund 600.000 Stadtbäume.

Der Fall Schleswig-Holstein: Geräte ohne Nutzung

Für Schulträger und kommunale IT ist der Fall der Lehrer-Endgeräte der aufschlussreichste. Nach Angaben des Bildungsministeriums stehen Lehrkräften in Schleswig-Holstein knapp 35.000 digitale Endgeräte zur Verfügung – konkret 34.900 Notebooks und Tablets. Eingeschaltet wurden davon nur 31.120.

Damit blieben 3.780 Geräte vollständig ungenutzt – doppelt so viele, wie als Reserve vorgesehen waren. Noch deutlicher wird der Blick auf das Nutzungsjahr: Im vergangenen Jahr wurden lediglich 24.021 Geräte eingeschaltet. Das bedeutet, dass 10.879 ausgelieferte Endgeräte im gesamten Jahr kein einziges Mal genutzt wurden.

Die Zahlen gehen auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zurück. Deren bildungspolitischer Sprecher Martin Habersaat rechnete die Kosten vor: Die Anschaffung der Geräte habe die Steuerzahler mehr als 6,7 Millionen Euro gekostet. Über die fünfjährige Betriebsdauer summierten sich die Aufwendungen auf knapp 10 Millionen Euro. „Das Land gibt Millionen Euro für Geräte aus, die niemand einschaltet“, kritisiert Habersaat und fordert eine grundsätzliche Klärung, ob die Geräte überhaupt gebraucht werden.

Das Bildungsministerium verweist darauf, dass Schulen vor einer Neuanschaffung beraten werden, wie sie die Geräte im Unterricht besser einsetzen können. Insgesamt sind 773 von 795 öffentlichen Schulen mit Endgeräten für Lehrkräfte ausgestattet. Auffällig ist die zeitliche Abfolge: Erst im November 2025 wurde eine Großbestellung über 34.000 neue Laptops für Lehrkräfte im Volumen von 33 Millionen Euro gemeldet – mitten in eine Debatte über ungenutzte Geräte hinein.

Warum das kein Einzelfall ist

Die Muster hinter dem Fall sind aus der kommunalen Praxis bekannt und übertragbar:

  • Beschaffung vor Bedarfsanalyse. Wenn die Förderung an eine Lieferung gekoppelt ist, wird zuerst bestellt und später gefragt, wer das Gerät eigentlich wofür nutzt.
  • Gerät ohne Prozess. Ein Laptop entfaltet nur Wirkung, wenn er an einen konkreten Arbeitsablauf angebunden ist – Unterrichtsvorbereitung, Präsentation, Klassenorganisation. Fehlt der Prozess, bleibt das Gerät im Schrank.
  • Betrieb ignoriert. Anschaffung ist die billigste Phase. Support, Ersatzteile, Softwarepflege und Schulung laufen über die gesamte Nutzungsdauer – und werden bei der Förderung selten mitfinanziert.
  • Einheitsgerät statt Bedarf. Ob Notebook oder Tablet, welches Betriebssystem, welche Software – wird das nicht mit den Nutzenden geklärt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gerät nicht angenommen wird.

Der Fall zeigt damit genau das, was der Steuerzahlerbund als „vergiftetes Geschenk“ beschreibt: Die Anschaffung war gefördert, der Betrieb und die Akzeptanz nicht.

Was Schulträger daraus lernen sollten

Für Kommunen und Schulträger ist die Lehre nicht, auf Ausstattung zu verzichten – sondern die Reihenfolge umzudrehen. Vor der Beschaffung steht der Bedarf, nicht der Fördertopf. Konkret heißt das:

  • Zuerst den Anwendungsfall definieren und mit Lehrkräften abstimmen, dann das Gerät wählen.
  • Betriebs- und Supportkosten von Anfang an in der Planung mitrechnen – und nicht als Restposten behandeln.
  • Förderung nur annehmen, wenn die Folgekosten aus dem eigenen Haushalt dauerhaft tragbar sind.
  • Nutzen messbar machen: Ein Gerät, dessen Einsatz niemand auswertet, lässt sich weder rechtfertigen noch verbessern.

Digitalisierung in der Verwaltung und an Schulen scheitert selten an der Technik. Sie scheitert an der Lücke zwischen Anschaffung und Anwendung – und genau diese Lücke ist es, die das Schwarzbuch 2026/27 mit dem Fall der Lehrer-Laptops schmerzhaft sichtbar macht.

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